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Neues Mediengesetz, neues Impressum

19/06/2012
Am 01.07.2012 tritt eine Novelle des Mediengesetzes in Kraft und erfordert unter Umständen einige Änderungen Ihres Impressums.

Wir haben uns in unserem Blog bereits ausführlich mit den Informationspflichten der Websitebetreiber beschäftigt, um unseren Kunden korrekte Hinweise zu deren Impressum geben zu können. Demnächst tritt aber eine Novelle des Mediengesetzes in Kraft, wodurch manche Websites mehr offenlegen müssen. Betroffen sind alle Medien, die „geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen“ (§25 (5) Mediengesetz). Wenn Ihr Unternehmen also einen Social-Media-Auftritt oder einen Unternehmens-Blog betreiben, sollten Sie eine Veröffentlichung der folgenden Informationen ab 01.07.2012 in Erwägung ziehen:

  • Bei Gesellschaften und Stiftungen: Vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder) sowie Mitglieder des Aufsichtsrates.
  • Bei Gesellschaften: Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen.
  • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck.
  • Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte.
  • Sind die anzugebenden Gesellschafter Ihrerseits wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzuführen. Sind auch dies wieder Gesellschaften, so sind auch deren Gesellschafter entsprechend anzugeben usw.

Zudem wurde das Höchststrafmaß von € 2.180 auf € 20.000 deutlich erhöht. Die WKO bietet nähere Informationen zu dem Thema sowie Leitfäden zum korrekten Impressum auf Websites und in E-Mails. Eine Überprüfung Ihres Impressums ist also ratsam!

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