Teil 3: Das "Impressum" im E-Commerce-Gesetz heißt Informationspflicht.
Im Teil Zwei der dreiteiligen Serie geht es um die Impressumpflicht.
Was genau ist das inzwischen weit verbreitete "Impressum" und welche weiteren Pflichten hat der Betreiber einer Website? Der gesetzliche Hintergrund wird hier zusammengefasst.
Sofort losschlagen oder erst in Ruhe nachdenken? Eine besonnene Vorgangsweise könnte Zielführender sein!
Neben dem "Big-Player" Google gibt es noch andere Suchmaschinen, welche man im Auge behalten sollte.